Die Trinkwasserampel – was ist das?

Trinkwasser ist ein kostbares Gut, mit dem wir alle grundsätzlich sparsam umgehen sollten!

Trinkwasserverbrauch bitte deutlich einschränken - keine Gartenbewässerung, keine Poolbefüllung.
Sorgsamer Umgang mit Trinkwasser nötig! Verbrauch im Garten, für Pools usw. bitte verringern.
Trinkwassernutzung uneingeschränkt möglich.

Die Trinkwasserampel zeigt an, ob gerade genügend Trinkwasser zur Verfügung steht oder es knapp ist. Besonders an warmen und trockenen Sommertagen kann das Wasser knapp werden. Da heißt es dann, auf die Bewässerung des Gartens oder das Befüllen des Pools zu verzichten. An heißen und trockenen Spitzenverbrauchstagen reichen die Fördermengen zur Deckung des Tagesbedarfes nicht aus, dann greifen wir auf die Reserven in den Hochbehältern zurück.

Für die Sicherstellung der Wasserversorgung wird Ihre aktive Mithilfe erbeten. Durch Ihr Verbrauchsverhalten können Sie gerade an sonnigen Tagen und in längeren Dürrezeiten viel bewirken. Unsere Ampel wird täglich Hinweise zum möglichen Umgang mit Trinkwasser anzeigen. Wir bitten unsere Hinweise bei der Ampelschaltung zu beachten.

Die Ampel ist Grün

Der Trinkwasserbedarf ist normal und wird durch unsere Fördermengen abgedeckt. Ihre Versorgung ist also sichergestellt, die Trinkwassernutzung ist jederzeit möglich

Die Ampel ist Gelb

Wenn der Trinkwasserverbrauch an mehreren Tagen höchste Werte erreicht und unsere Brunnen mit voller Förderleistung laufen müssen, wird die Ampel auf Gelb geschaltet. Das kann auch bei technischen Störungen (Rohrbrüchen etc.) erfolgen. Dann ist es notwendig,  den Wasserverbrauch zu reduzieren. Verwenden Sie dann nicht mehr Wasser als unbedingt nötig.

Die Ampel ist Rot

Der Trinkwasserverbrauch erreicht weiterhin Spitzenwerte und die Wasserstände in unseren Hochbehältern sinken. Sollten die erwarteten Verbrauchsmengen keine Entspannung zeigen, wird die Ampel auf ROT geschaltet. Dann wird dringlich an alle appelliert, den Trinkwasserverbrauch erheblich zu reduzieren.

Ausnahmezustand

Sollte der Trinkwasserverbrauch trotz roter Ampel noch immer Höchstwerte erreichen, und ein Leerlaufen der Hochbehälter zu befürchten ist, wird eine Gefahrenlage festgestellt. Dann werden per ordnungsbehördlicher Verordnung Einschränkungen beim Verbrauch festgelegt.