Wasserkooperation mit der Landwirtschaft

Zum Schutz der Gewässer im Bereich der Wasserschutzgebiete und Einzugsbereiche der Wasserversorgungsunternehmen und derjenigen, die Wasser im Kreis Minden-Lübbecke fördern, haben sich die beteiligten Wasserversorgungsunternehmen, der Landwirtschaftliche Kreisverband Minden-Lübbecke und die Kreisstelle Minden-Lübbecke in 2003 auf eine Kooperation verständigt, die seitdem verlängert wurde.

Danach strebt die Kooperation

  • Optimierung gewässerverträglicher Bewirtschaftungsformen in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Umsetzung der Prinzipien des integrierten Pflanzenbaus, insbesondere des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
  • Optimierung der am Pflanzenbedarf ausgerichteten Düngung mit organischen Wirtschaftsdüngern und Mineraldüngern

Dabei ist die Wasserwirtschaft bemüht, Wassergewinnungsanlagen so zu planen und zu betreiben, dass die Landwirtschaft nicht mehr als nötig eingeschränkt wird.

Die Vorteile

Ein Kooperationsberater, der die Landwirtschaftlichen Unternehmer hinsichtlich der Kooperationsziele berät, wird anteilmäßig vom WBV mitfinanziert. Des weiteren werden Projekte der Landwirtschaft unterstützt, sofern sie im Sinne der Kooperationsziele Erfolg versprechend eingesetzt werden können. Zu berücksichtigen ist, dass der Erfolg solcher Maßnahmen nicht sofort z. B. an der Verminderung von Nitrat im Grundwasser erkennbar ist, sondern erst ggf. für unsere Kinder und Kindeskinder messbare Verbesserungen zu erwarten sind.
Die Kosten, die dem WBV hierdurch entstehen, können vom sogenannten „Wasserpfennig“ einbehalten werden. Dieses Wasserentnahmeentgelt an das Land Nordrhein-Westfalen beträgt 4,5 ct/m³ geförderten Wassers. Dadurch ist die Kooperation für den WBV kostenneutral. Der WBV profitiert von der Kooperation, da die Gewässer verbessernden Maßnahmen direkt im Kreis Minden-Lübbecke umgesetzt werden.