Allgemeine Hinweise
Die Wasserzähler stehen gemäß der Wasserbezugsordnung im Eigentum des Verbandes und sind vom Grundstückseigentümer oder
Gebäudeversicherung für Rohrbruchschäden auf dem eigenen Grundstück
Für Wasserrohrbruchschäden (Zu- und Ableitungsrohre) auf dem eigenen Grundstück und die daraus entstehenden Kosten ist