Antrag auf Anschluss eines Grundstücks an das Wasserleitungsnetz

Hinweis: Das elektronische Antragsverfahren ist zur Zeit nur teilweise auf mobilen Geräten möglich! Sollten Sie Probleme beim Ausfüllen haben, so wechseln Sie bitte auf einen Laptop oder PC.

 

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen mit bei, oder schicken Sie uns diese Seperat per Email an: info@wbv-veltheim.com.
Amtl. Lageplan (M1:500/1:1000), Nachweis über den Eigentümer (evtl. Grundbuchauszug), Grundriss mit Bestimmung des Zählerraumes

Erklärung

Für die Herstellung des Anschlusses und die Lieferung von Trink‐ und Brauchwasser sind Satzung, Wasserbezugs‐ sowie Beitrags‐ und Gebührenordnung des Verbandes in der jeweils gültigen Fassung für mich/uns rechtsverbindlich. Daneben wird das Versorgungsverhältnis grundsätzlich durch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) geregelt. Ich-/wir verpflichte(n) mich/uns, die Installation der Wasseranlagen auf meinem/unserem Grundstück nur entsprechend den Technischen Regeln für Trinkwasser‐Installationen (DIN 1988) ausführen zu lassen.

Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz‐Grundverordnung

Der Wasserbeschaffungsverband Veltheim, Ravensberger Str. 178, 32457 Porta Westfalica, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Wassergeld-Abrechnung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung erfolgt auf einer Grundlage der von Ihnen hiermit erteilten Einwilligung gem. Artikel 6 Absatz 1a Datenschutz‐Grundverordnung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur in dem von Ihnen hiermit erlaubtem Umfang statt*1. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie sind berechtigt, jederzeit derVerwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Des Weiteren haben Sie das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu verlangen sowie die Unrichtigkeit der Daten die Berechtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.*1 Weitergabe des Wasserverbrauchs an die Stadt Porta Westfalica zur Verwendung für die Abwasser‐Abrechnung.