Für Wasserrohrbruchschäden (Zu- und Ableitungsrohre) auf dem eigenen Grundstück und die daraus entstehenden Kosten ist der jeweilige Grundstückseigentümer haftbar. Die Kosten für diese Schäden können Sie durch Ihre Wohngebäudeversicherung absichern lassen. Bitte lassen Sie -sofern noch nicht geschehen- Ihren Versicherungsschutz auf dieses Merkmal hin überprüfen.