Elektronischer Antrag auf Stilllegung

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular gewissenhaft aus. Anschließend erhalten wir Ihren Antrag in elektronischer Form und Sie erhalten eine automatische Email mit einer Kopie Ihres Antrags (Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner).

Hinweis: Das elektronische Antragsverfahren ist zur Zeit nur teilweise auf mobilen Geräten möglich! Sollten Sie Probleme beim Ausfüllen haben, so wechseln Sie bitte auf einen Laptop oder PC.

Zeitweilige Stilllegung:

Die Abrechnung des Aufwandes erfolgt mit dem Pauschalpreis unserer Preisübersicht. Es erfolgt weiterhin die Berechnung des Grundpreises. Die zeitweilige Stilllegung umfasst folgende Arbeitsleistungen: Absperrung des Hausanschlusses am Versorgungsnetz, Ausbau des Wasserzählers, Einbau eines „Blindstückes“ an der Stelle des Wasserzählers und Verplombung des „Blindstückes“. Der Hausanschluss ist weiter als unter Druck stehend zu betrachten. Er muss den Anschlussnehmer gegen Beschädigung geschützt werden. Auftretende Schäden, die auf eine mangelnde Sorgfaltspflicht des Anschlussnehmers zurückzuführen sind, gehen zu dessen Lasten. Weitere Informationen sind dem Merkblatt: „Stilllegung von Hauswasseranschlüssen“ zu entnehmen.

Permanente Stilllegung:

Die endgültige Stilllegung und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind dem Wasserbeschaffungsverband in tatsächlich angefallener Höhe zu erstatten. Der Hausanschluss wird vollständig vom Verteilernetz getrennt, der Wiederanschluss des Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung erfolgt als Neuanschluss gemäß dem Preiskatalog. Die Kündigungsfrist des Vertragsverhältnisses beträgt einen Monat zum Monatsende

Kurz kurzfristige Stilllegung:

In diesem Fall wird die Wasserversorgung für max. 6 Monate gesperrt, wenn ein eigenes Straßenventil vorhanden ist. Die Zählereinrichtung bleibt eingebaut. Die Grundgebühr ist weiterhin zu entrichten. Es ist ein Pauschalpreis lt. Preiskatalog zu entrichten.